für die Sitzungen des Fachgutachtergremiums der
Kommission für Archäologische Landesforschung in Hessen e.V.(KAL)
1. Die Aufgaben, die Wahl und die Zusammensetzung des Fachgutachtergremiums regelt der § 10 der
Kommissions-Satzung. An den Sitzungen des Fachgutachtergremiums nimmt darüber hinaus ein/e Vertreter/in
des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst teil. Bei Verhinderung des/der Vorsitzenden
übernimmt der/die stellvertretende Vorsitzende alle Funktionen in diesem Gremium.
2. Der/die Vorsitzende versendet im Dezember eines jeden Jahres die Anträge auf Gewährung einer
Forschungsförderung an die Mitglieder des Fachgutachtergremiums und lädt diese zu einem Antragskolloquium
ein, das bis Ende Februar des Folgejahres stattgefunden haben muss. Das Antragskolloquium soll auf
einen Tag beschränkt werden.
3. Der/die Vorsitzende der KAL übernimmt während des Antragskolloquiums und in der Sitzung des
Fachgutachtergremiums den Vorsitz.
4. Während des Antragskolloquiums hält jeder Antragsteller in Anwesenheit des Fachgutachtergremiums
und aller anderen Antragsteller einen Kurzvortrag über das beabsichtigte Projekt. Handelt es sich um einen
Folgeantrag, sind auch die bisher erzielten Forschungsergebnisse darzustellen. Nach jedem Fachvortrag
ist eine Diskussion vorgesehen.
5. Nach Ende der Vortragsserie entscheidet das Fachgutachtergremium aufgrund wissenschaftlicher
Erwägungen über die Vergabe der für das laufende Jahr zur Verfügung stehenden Forschungsmittel.
6. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen; Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
7. Über die Ergebnisse der Beratungen ist ein Protokoll anzufertigen.